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— Förderung · AVGS · §45 SGB III

Vielleicht zahlt die Agentur.

Ein Coaching kann über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Hier erfahren Sie ehrlich, ob das für Sie in Frage kommt — und was der nächste Schritt ist.

01 · Der Gutschein

Was ist ein AVGS?

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, §45 SGB III) ist ein Fördergutschein der Agentur für Arbeit. Damit kann ein Coaching ganz oder teilweise finanziert werden — Sie zahlen dann nicht selbst.

02 · Wer die Zulassung trägt

Ist meisterwerk.coach ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger?

meisterwerk.coach ist selbst KEIN Bildungsträger und nicht AZAV-zertifiziert. Die AVGS-Zulassung tragen einzelne Coaches im Pool. Ein gefördertes Coaching setzt einen AZAV-zugelassenen Coach voraus.

03 · Wer entscheidet

Wer entscheidet über die AVGS-Förderung?

Über die Ausgabe eines AVGS entscheidet allein Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter — nach Ermessen. Diese Seite gibt eine ehrliche Orientierung, keine Zusage.

04 · Ihr Weg

Wie komme ich an einen AVGS für ein Coaching?

Erst arbeitssuchend melden, dann die Vermittlungsfachkraft auf einen AVGS für ein Coaching nach §45 SGB III ansprechen. Mit dem Gutschein wählen Sie einen zugelassenen Coach.

— Erst-Orientierung · unverbindlich

Käme ein AVGS für Ihr Coaching in Frage?

Sie haben bereits einen AVGS oder möchten einen zugelassenen Coach sehen? Im Pool können Sie gezielt nach AVGS-Coaches filtern.

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